Höhere Abgeltungsteuer belastet Anleger – SPD-Pläne sorgen für Kritik und Bürokratie

Anleger sehen sich gleich mehreren schlechten Nachrichten gegenüber: Erst erklärte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag für rechtmäßig – und das ausgerechnet auch bei der Abgeltungsteuer, von der kaum ein Kapitalertrag verschont bleibt. Nun bringt die SPD in den laufenden Koalitionsverhandlungen eine Erhöhung des Abgeltungsteuersatzes von 25 auf 30 Prozent ins Spiel. Inklusive Soli wären es künftig mehr als 31 Prozent – ein deutliches Plus für den Fiskus, ein klarer Verlust für Sparer. Der Vater der Abgeltungsteuer, Ex-Finanzminister Peer Steinbrück (SPD), warb einst mit dem Slogan: „Besser 25 Prozent von X als nix.“ Doch diese Formel droht, an politischer Realität zu verlieren. Betroffen wären nicht nur Vermögende, sondern auch Millionen Kleinsparer, die sich auf Banken und Versicherer verlassen – zumindest solange, bis sich eine Steuererklärung doch lohnt.

Günstigerprüfung gewinnt an Bedeutung – Bürokratieaufwand steigt

Denn ob sich die Abgeltungsteuer künftig noch lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Beispielrechnungen des Bundes der Steuerzahler zeigen: Bei einem Alleinstehenden mit 36.000 Euro Einkommen und 2.000 Euro Kapitalerträgen sind es bei derzeitiger Regelung rund 12 Euro Vorteil gegenüber der Einkommensteuer. Doch bei einem Satz von 30 Prozent dreht sich das Blatt – der Anleger hätte mit der Günstigerprüfung über die Anlage KAP eine Rückerstattung von 41,50 Euro. Steuerberater rechnen deshalb mit einer Welle neuer Erklärungen. Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands, spricht von einer „Katastrophe“: Mehr Erklärungen, mehr Bürokratie, mehr Aufwand – sowohl für Kanzleien als auch für Finanzämter. Auch Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler warnt: „Mehrarbeit für alle – und das bei ohnehin wachsender Frustration über Steuerlast und Schuldenpakete.“

Doppelte Belastung und sinkender Anreiz zur Altersvorsorge

Dabei schwebte der SPD noch radikalere Ideen vor: Zinseinkünfte, Dividenden und Kapitalerträge sollten ursprünglich mit dem persönlichen Steuersatz belegt werden – im Extremfall bis zu 49 Prozent. Zwar scheint diese Forderung vom Tisch, doch das Problem der Doppelbesteuerung bleibt: Unternehmensgewinne werden bereits mit durchschnittlich 30 Prozent Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet – bevor bei Ausschüttung die Abgeltungsteuer greift. Laut Bundesfinanzministerium ergibt sich so eine Gesamtbelastung von 48,41 Prozent – höher als jeder persönliche Spitzensteuersatz. Für Anleger bedeutet das: Weniger Netto vom Brutto, weniger Zinseszinseffekt, weniger private Vorsorge. Der Staat kassiert heute – und nimmt dafür den Wohlstand von morgen in Kauf.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe