Eberbacher Kreis fordert Neustart für Betriebsrenten – ohne Zwang, aber mit System

Während SPD und Union in ihren Sondierungsgesprächen der gesetzlichen Rente den Vorzug geben und die private sowie betriebliche Altersvorsorge nur vage berühren, legt der „Eberbacher Kreis“ konkrete Reformvorschläge vor. In einem Impulspapier fordern 16 renommierte Fachanwälte aus Kanzleien wie Linklaters, Gleiss Lutz und Baker & McKenzie ein radikales Umdenken in der betrieblichen Altersvorsorge. Das Ziel: Weg vom bisherigen Flickenteppich, hin zu einfachen, tarifunabhängigen Sozialpartnermodellen mit übertragbaren Konten, branchenspezifischer Flexibilität und klarer steuerlicher Behandlung. Der Fokus liegt auf den bisher kaum genutzten Modellen, die 2017 unter Andrea Nahles (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) eingeführt wurden – und trotz höherer Renditechancen bislang kaum durchdrangen. Der Grund? Gewerkschaftlicher Widerstand und rechtliche Komplexität.

Blick über die Grenze: Deutschland hinkt im internationalen Vergleich hinterher

Im Vergleich zu Ländern wie den Niederlanden, der Schweiz oder Kanada fällt Deutschlands zweite Säule der Altersvorsorge deutlich ab. Während dort kapitalgedeckte Betriebsrenten ein solides Zusatzeinkommen ermöglichen, reichen hierzulande die durchschnittlichen betrieblichen Rentenansprüche mit 100 Euro im Monat kaum über symbolischen Wert hinaus. Ein Grund: Die uneingeschränkte Einstandspflicht der Arbeitgeber – ein Risiko, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen scheut. Laut Eberbacher Kreis müsse genau dieses Haftungsmodell reformiert werden. Die Experten schlagen vor, neue Zusagen ausschließlich nachgelagert zu besteuern und verpflichtende Tarifbindung aufzuheben. Ergänzend sollen Branchen- und Berufsverbände eigene Modelle etablieren dürfen, inklusive dauerhafter Kooperationsstrukturen. Auch die Portabilität betrieblicher Ansprüche bei Arbeitsplatzwechseln soll verbessert werden, indem Anwartschaften als Konten geführt werden.

Reformstau bei Durchführungswegen und Kosten – Eberbacher Kreis sieht klare Stellschrauben

Ein weiterer Reformschwerpunkt liegt in der Vereinfachung der fünf bestehenden Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung. Unterschiedliche Rechtsgrundlagen aus Betriebsrenten- und Versicherungsaufsichtsrecht führen laut den Autoren zu „Widersprüchlichkeiten“ und „unnötigen Kosten“. Arbeitgeber müssten künftig die Möglichkeit erhalten, Rechengrundlagen für neue Zusagen einfacher anzupassen und aus Altverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Mitarbeitenden auszusteigen. Interessant: Obwohl die Belastung durch Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter einen erheblichen Kostentreiber darstellt, thematisiert der Forderungskatalog diesen Punkt bewusst nicht – aus Rücksicht auf die angespannte Finanzlage der Sozialversicherungen. Ein Pflichtsystem lehnt der Eberbacher Kreis ebenfalls strikt ab: Statt Zwang setze man auf attraktive Rahmenbedingungen, die Unternehmen freiwillig in die zweite Säule zurückholen sollen.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe