Reformstau beendet? IVFP legt eigenes Konzept für moderne Altersvorsorge vor

Kurz vor dem Ziel ist der Plan der Ampel zur Reform der geförderten Altersvorsorge gescheitert – das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) lässt sich davon jedoch nicht bremsen. In einem aktuellen Konzeptpapier zeigen die IVFP-Experten Thomas Dommermuth, Michael Hauer und Andreas Kick, wie ein Neuanfang aussehen könnte. Unter dem Schlagwort „grundlegende Modernisierung“ schlagen sie eine Zusammenführung der Riester- und Rürup-Rente in der sogenannten ersten Schicht vor – ein Vorschlag, den IVFP-Geschäftsführer Hauer bereits dem Wirtschaftsrat in Berlin präsentierte. Der Hintergrund: Beide Modelle funktionieren auf Basis steuerlicher Förderung und beinhalten verpflichtende lebenslange Rentenzahlungen – Unterschiede bestehen vor allem in Details und Förderlogik. Durch die Verschmelzung soll der bisherige Dschungel an Regeln gelichtet werden.

Weniger Bürokratie, mehr Gerechtigkeit: Pauschalzuschüsse und flexible Wechseloptionen

Kern des IVFP-Vorschlags: Ein neues Vorsorgeprodukt, das durch ein duales Fördersystem – steuerliche Absetzbarkeit und Zulagen – für alle zugänglich ist. Die oft komplizierte Günstigerprüfung bleibt erhalten, jedoch entfällt die Berechnung auf Basis des Vorjahresbruttos. Stattdessen sollen die Grundzulage von 120 Euro sowie Kinderzulagen von 180 Euro pro Kind automatisch ausgezahlt werden – unabhängig davon, ob eigene Beiträge geleistet wurden. Für Eigenleistungen gilt: Pro gespartem Euro zahlt der Staat 20 Cent obendrauf, bis zu einem Deckel von 2.400 Euro. Besserverdienende profitieren primär über die Steuer. Besonders bemerkenswert: Der Vorschlag greift eine CDU/CSU-Idee auf und ergänzt sie – jedes Kind soll ab Geburt zehn Euro monatlich erhalten, nicht erst ab sechs Jahren.

Mehr Freiheit bei der Geldanlage: Wegfall der Beitragsgarantie und neue Erbrechtsregelungen

Auch bei der Kapitalanlage fordert das IVFP radikale Änderungen: Die starre Beitragsgarantie soll entfallen, um renditestärkere Produkte zu ermöglichen. Zum Rentenbeginn – frühestens mit 63 – könnte die Hälfte des angesparten Vermögens entweder steuerneutral entnommen oder in einen Auszahlplan überführt werden. Die andere Hälfte bleibt als verpflichtende Leibrente bestehen. Diese bleibt zwar nicht vererbbar, aber: Der entnommene oder im Auszahlplan befindliche Teil soll in die Erbmasse eingehen. Zusätzlich sollen Anbieterwechsel nach fünf Jahren Laufzeit kostenfrei möglich sein – sowohl während als auch nach der Sparphase. Fazit: Das IVFP will nicht weniger als ein flexibles, transparentes und gerechtes Altersvorsorgemodell schaffen – während die Politik noch ringt, liefert das Institut bereits den fertigen Entwurf.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe