Die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ist für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler in Deutschland nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern spielt auch eine zentrale Rolle im Schutz vor den finanziellen Konsequenzen von Beratungsfehlern. Doch was passiert konkret, wenn ein solcher Fehler zu einem Schaden führt? Christian Henseler, Geschäftsführer der CGPA Europe Underwriting GmbH, erläuterte kürzlich auf einer Fachtagung der Hamburger Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, welche Schäden am häufigsten auftreten – und was Makler tun können, um sich abzusichern.
Häufige Schäden: Hausratversicherung und Elementarschäden als Risikofaktoren
„In Deutschland betreffen die meisten VSH-Schäden aktuell die Hausratversicherung“, berichtete Henseler. Der Grund: Zunehmend hohe Elementarschäden, etwa durch Überschwemmungen in den letzten Jahren. Besonders in diesen Fällen treten häufig Beratungsfehler auf, die Makler teuer zu stehen kommen können. Henseler präsentierte zur Veranschaulichung drei echte Schadenbeispiele aus der Praxis, die deutlich machen, wie schnell ein Fehler teuer werden kann – und was Makler dabei beachten müssen.
Drei Schadenbeispiele: Fehler mit weitreichenden finanziellen Folgen
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Das falsche Kennzeichen: Ein Oldtimer-Besitzer wollte mit nur einem roten Kennzeichen für alle seine Fahrzeuge auskommen. Der Makler versäumte es jedoch, für jedes Fahrzeug den passenden Versicherungsschutz zu organisieren. Als eines der Fahrzeuge bei einem Brand beschädigt wurde, forderte der Kunde einen Schadenersatz von 35.000 Euro – ein Fall, bei dem die VSH-Versicherung einspringen musste.
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PKV für Schwangere: Eine Frau wollte von einem Expat-Tarif in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Ihr Makler, der sich online über Gesundheitsfragen für Schwangere informierte, ließ die Schwangerschaft unberücksichtigt, da er in einem Blogbeitrag gelesen hatte, dass dies nicht angegeben werden müsse. Nach der Geburt verlangte die Frau, dass die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung (10.500 Euro) übernimmt – was nicht der Fall war. Der Makler musste die Kosten übernehmen.
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Das falsche Auto (Teil 2): Ein Kunde wollte bei einem seiner Fahrzeuge die Vollkaskoversicherung streichen lassen. Doch aufgrund eines Kommunikationsfehlers im Backoffice des Maklers wurde das falsche Fahrzeug aus der Versicherung genommen. Als es zu einem Vollkaskoschaden kam, verlangte der Kunde 15.365 Euro vom Makler – eine weitere teure Lehre.
Wichtige Anpassungen der Haftungsbegrenzung: Ein dringender Handlungsbedarf
Vor dem Hintergrund solcher realer Fälle empfiehlt die Rechtsanwaltskanzlei Michaelis Vermittlern, ihre Haftungsbegrenzung in der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung dringend anzupassen – besonders im Hinblick auf die ab dem 9. Oktober geltenden höheren Mindestsummen. Wer sich nicht rechtzeitig mit diesen Änderungen auseinandersetzt, läuft Gefahr, im Schadensfall unzureichend abgesichert zu sein.
Die VSH bleibt somit ein unverzichtbares Sicherheitsnetz für Makler – allerdings nur, wenn die Bedingungen und die Haftungssumme genau geprüft und regelmäßig angepasst werden.
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