In einem jüngst ergangenen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden, dass die UFKB GmbH sich auf ihrer Website nicht mehr als „unabhängiger Versicherungsmakler“ bezeichnen darf. Hintergrund des Verfahrens war eine Abmahnung durch den Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der die Darstellung als irreführend einstufte.
Der Versicherungsmakler, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Koch, argumentierte, dass auf der Website eine klare Abgrenzung zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsberater sowie eine transparente Darstellung der Vergütung erfolgt. Das Gericht jedoch folgte der Auffassung des vzbv, dass eine Unabhängigkeit im rechtlichen Sinne nur dann gegeben sei, wenn die Vergütung des Maklers nicht von den Versicherungsunternehmen abhängt – was bei UFKB nicht der Fall sei.
Unabhängigkeit – eine Definition im Streit
Der vzbv sieht die UFKB als nicht unabhängig an, da die Maklervergütung provisionsbasiert erfolgt, was eine Abhängigkeit von den Versicherungen zur Folge habe. Ein echter Versicherungsberater, so die Verbraucherschützer, dürfe sich nur dann als unabhängig bezeichnen, wenn er ausschließlich vom Kunden vergütet werde. Damit wird die Unterscheidung zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsberater erneut zur Streitfrage. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Unterscheidung eine klare Trennung sicherstellen, so das Gericht. Ein Versicherungsmakler, der vom Versicherer bezahlt wird, könne sich nach Ansicht des Landgerichts nicht unabhängig nennen.
Rechtsstreit geht weiter: UFKB plant Berufung
Obwohl das Urteil für UFKB eine Niederlage darstellt, wird der Fall noch nicht endgültig entschieden sein. Alexander Koch kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Die Entscheidung sei für das Unternehmen, vor allem aufgrund seiner Größe und der begrenzten Ressourcen, eine Herausforderung. Koch bedauerte, dass ihm bislang keine Unterstützung von Verbänden zuteilwurde, trotz der Relevanz des Themas für die gesamte Branche. In seinem Kampf für die Bezeichnung „unabhängiger Makler“ sieht Koch die erste Instanz als nur einen Schritt auf einem langen Weg.
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