Einmal privat, immer privat? Wer mit steigendem Alter aus der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln will, steht vor nahezu unüberwindbaren Hürden. Ab dem 55. Lebensjahr macht der Gesetzgeber diesen Schritt fast unmöglich. Versicherungs-Experte Bastian Kunkel erklärt, warum diese Regel existiert und welche wenigen Ausnahmen bestehen.
Die private Krankenversicherung lockt mit attraktiven Tarifen für junge, gesunde Menschen. Doch im Alter steigen die Beiträge, während die gesetzliche Krankenversicherung mit einkommensabhängigen Beiträgen oft günstiger erscheint. Viele Versicherte bereuen dann ihre Entscheidung und suchen den Rückweg in die GKV. Doch der Gesetzgeber hat diesem Wechsel einen Riegel vorgeschoben: Ziel ist es, zu verhindern, dass Menschen jahrzehntelang von den Vorzügen der PKV profitieren und dann im Alter die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Wer lange Zeit in der privaten Krankenversicherung war, hat keine oder nur geringe Beiträge in die gesetzliche Kasse gezahlt – eine spätere Aufnahme würde das System finanziell belasten.
Welche Wechseloptionen bleiben?
Für die meisten Privatversicherten bleibt der Weg zurück in die GKV versperrt. Eine der wenigen Möglichkeiten besteht darin, in den vergangenen fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen zu sein. Doch auch diese Regelung greift nur, wenn in dieser Zeit mehr als die Hälfte der Zeit Versicherungspflicht bestand – also eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Selbst der Wechsel in eine abhängige Beschäftigung nach dem 55. Lebensjahr reicht in vielen Fällen nicht aus, um wieder in die GKV aufgenommen zu werden.
Eine weitere, aber selten praktikable Option ist die Familienversicherung über den Ehepartner. Hier gilt jedoch eine strenge Einkommensgrenze: Wer mehr als 485 Euro (Stand 2024) im Monat verdient, scheidet aus der beitragsfreien Familienversicherung aus. In den meisten Fällen bleibt diese Variante daher reine Theorie.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Immer wieder tauchen Angebote auf, die mit einem „Trick“ den Wechsel in die GKV ermöglichen sollen. Besonders verbreitet ist der sogenannte „Auslands-Trick“: Dabei wird empfohlen, ein Gewerbe im Ausland, etwa in Tschechien oder Polen, anzumelden. Nach einem Jahr Sozialversicherungspflicht im Ausland, so die Theorie, sei eine Rückkehr nach Deutschland mit Eintritt in die GKV möglich. Doch hier ist Vorsicht geboten: Solche Methoden bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone oder können gar als Sozialversicherungsbetrug gewertet werden. Wer nachweisen muss, dass er tatsächlich im Ausland gearbeitet hat, könnte schnell in Erklärungsnot geraten. Im schlimmsten Fall droht die nachträgliche Rückabwicklung durch die GKV – und man steht ohne Versicherungsschutz da.
Sinnvolle Alternativen innerhalb der PKV
Anstatt fragwürdige Tricks zu versuchen, kann ein Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG eine bessere Lösung sein. Viele Versicherer bieten ihren Bestandskunden kostengünstigere Tarife oder Anpassungen, die speziell auf ältere Versicherte zugeschnitten sind. Wer rechtzeitig handelt, kann durch Beitragsentlastungstarife oder eine strategische Altersvorsorge innerhalb der PKV die finanzielle Belastung im Ruhestand reduzieren.
Die wichtigste Erkenntnis: Die private Krankenversicherung bleibt für die meisten Versicherten eine lebenslange Entscheidung. Wer sich einmal dafür entscheidet, sollte sich der langfristigen Konsequenzen bewusst sein und frühzeitig planen, um später keine ungewollten finanziellen Risiken einzugehen.