Zwischen Tradition und Regulierungsdruck: Der Spagat des Versicherungsmaklers

Kaum ein Berufsstand hat sich in den letzten Jahrzehnten so stark gewandelt wie der des Versicherungsmaklers. Einst freie Handelsvermittler im maritimen Handel, heute hoch regulierte Experten mit umfassenden Pflichten: Die Entwicklung ist beeindruckend. Doch mit der Professionalisierung kamen auch Herausforderungen. Die zunehmenden gesetzlichen Auflagen und die steigenden Erwartungen der Kunden fordern Makler wie nie zuvor.

Die rechtlichen Grundlagen für Versicherungsmakler reichen weit zurück. Bereits 1642 legte die Hamburgische Mäklerordnung fest, dass nur „gute, tüchtige Personen“ als Makler zugelassen werden durften. Dieses Monopol endete mit der Einführung des Handelsgesetzbuchs (1861) und der Gewerbeordnung (1869), die erstmals einheitliche Regelungen für gewerbliche Berufe schufen. Doch während Makler lange weitgehend unreguliert agieren konnten, änderte sich dies spätestens mit der EU-Vermittlerrichtlinie von 2007. Die neuen Anforderungen sind umfangreich: Sachkundeprüfungen, Berufshaftpflichtversicherung, Registrierungen bei der IHK und detaillierte Dokumentationspflichten sorgen für mehr Qualität, aber auch erheblichen Mehraufwand. Verbraucherschützer fordern dabei stets schärfere Regeln, während die Ombudsstelle und die BaFin kein systematisches Fehlverhalten in der Branche bestätigen.

Regulierungen und die Folgen: Mehr Verbraucherschutz oder überzogene Bürokratie?
Die zunehmende Reglementierung wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wird hier ein echter Mehrwert für den Kunden geschaffen oder eher ein Bürokratiemonster gefüttert? Maklerverbände wie der BDVM versuchen, durch eigene Standards wie den „Code of Conduct“ ein hohes Maß an Qualität sicherzustellen. Gleichzeitig prägt die Rechtsprechung das Berufsbild maßgeblich. Das „Sachwalter“-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1985 setzte den Versicherungsmakler als Interessenvertreter des Kunden fest. 2016 bekräftigte der BGH diese Position und schob der Schadenregulierung durch Makler einen Riegel vor, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Ein besonders umstrittenes Thema bleibt der Begriff „unabhängig“. Während das Oberlandesgericht Köln und das Landesgericht Bremen Maklern untersagten, sich als „unabhängige Berater“ zu bezeichnen, wenn sie Courtagen von Versicherern erhalten, entschied das Landgericht Leipzig 2024 anders: Da Courtagen branchenüblich über den gesamten Markt hinweg verdient würden, sei der Begriff „unabhängig“ zulässig. Ein rechtlicher Flickenteppich, der zu Unsicherheiten führt.

Blick in die Zukunft: Zwischen ESG-Kriterien und Vergütungsmodellen
Neben den regulatorischen Herausforderungen sind es vor allem gesellschaftliche Trends, die das Berufsbild prägen. Die Diskussion um Honorarberatung statt Provisionen bleibt hoch umstritten: Befürworter sehen darin eine Garantie für echte Unabhängigkeit, Kritiker warnen, dass sich viele Verbraucher Beratung dann nicht mehr leisten könnten. Auch Nachhaltigkeit wird zunehmend zum Pflichtprogramm. ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) spielen eine immer wichtigere Rolle in der Versicherungsberatung. Makler müssen sich anpassen, um die steigenden Anforderungen der Politik und der Kunden zu erfüllen.

Fazit: Der Versicherungsmaklerberuf steht vor tiefgreifenden Veränderungen. Die Balance zwischen regulatorischen Vorgaben, wirtschaftlicher Rentabilität und kundenorientierter Beratung zu finden, bleibt die zentrale Herausforderung. Doch eines ist sicher: Wer diesen Wandel aktiv mitgestaltet, wird auch in Zukunft eine tragende Rolle im Versicherungsmarkt spielen.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe