Keine Arbeit, keine Rente? Nicht ganz!

Rente gibt es nur, wenn zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde – eine scheinbar einfache Regel. Doch was passiert mit Menschen, die nie gearbeitet haben? Die Antwort: Grundsätzlich gibt es für sie keine eigene Rente. Eine Ausnahme besteht jedoch für Eltern, die Kinder erzogen haben. Denn: Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Erziehungszeiten als Beitragszeiten an. Damit kann auch ohne klassische Erwerbstätigkeit ein Rentenanspruch entstehen.

Für alle anderen gilt: Wer das Rentenalter erreicht und keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche hat, kann auf die Grundsicherung im Alter zurückgreifen. Diese Sozialleistung stellt sicher, dass niemand völlig mittellos bleibt. Laut der Deutschen Rentenversicherung sollte jeder, dessen monatliches Einkommen unter 1.062 Euro liegt, seinen Anspruch prüfen lassen. Doch Vorsicht: Das eigene Vermögen und auch Unterhaltsverpflichtungen naher Angehöriger werden dabei berücksichtigt.

Grundsicherung: Wann der Staat hilft

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die jenen zugutekommt, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Sie wird vom Sozialamt gewährt und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Dabei gilt: Wer mehr als 10.000 Euro an verfügbarem Vermögen hat, muss erst dieses aufbrauchen, bevor eine Leistung bewilligt wird. Angemessenes Wohneigentum bleibt jedoch unangetastet.

Auch das Einkommen wird berücksichtigt: Mieteinnahmen, Zinsen, Lebensversicherungen oder Unterhaltszahlungen können die Leistung mindern. Zudem sind erwachsene Kinder unterhaltspflichtig – jedoch erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro. Das bedeutet, dass viele Anspruchsberechtigte tatsächlich Grundsicherung erhalten, ohne dass die Familie finanziell einspringen muss.

Eltern mit Rentenanspruch: Kindererziehung zählt

Eine Ausnahme von der Regel „keine Arbeit, keine Rente“ gibt es für Eltern. Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt die Erziehung von Kindern als Beitragsleistung an: Drei Jahre pro Kind werden dem erziehenden Elternteil als Rentenzeit gutgeschrieben, bei vor 1992 geborenen Kindern sind es zweieinhalb Jahre. Wer insgesamt fünf Jahre Wartezeit erfüllt, hat einen Rentenanspruch.

Doch reicht das zum Leben? Kaum. Laut Deutscher Rentenversicherung liegt der Rentenanspruch für vier erzogene Kinder maximal bei 451 Euro im Monat. Damit bleibt für viele Betroffene nur die Grundsicherung als ergänzende Leistung. Wichtig ist: Der Rentenanspruch entsteht nicht automatisch – ein Antrag bei der Rentenversicherung ist notwendig.

Fazit: Ohne eigene Erwerbstätigkeit bleibt die gesetzliche Rente in Deutschland oft unerreichbar. Doch der Sozialstaat sorgt zumindest mit der Grundsicherung für ein finanzielles Netz, das das absolute Existenzminimum sichert.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe