„Für Versicherungsmakler mit zehn oder mehr Mitarbeitern oder solche, die diese Umsatzgrenze überschreiten, gelten die Vorgaben ab dem 28. Juni 2025“,
erklären Annemarie von Weihe und Axel Kotulla vom IT-Dienstleister MSG. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt ab dem 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Versicherungsvermittler mit mehr als zehn Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro müssen Websites, Kundenportale und Formulare zugänglich machen. Kleinere Maklerbüros sind zwar ausgenommen, können jedoch durch freiwillige Maßnahmen die Kundenzufriedenheit und Reichweite steigern. Das Gesetz betrifft auch PDF-Dokumente und digitale Antragsformulare.