Rund 15 Prozent der Versicherungsvertreter erwecken laut Schätzungen den Eindruck, Versicherungsmakler zu sein – eine Praxis mit weitreichenden rechtlichen Folgen. Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski thematisierte dieses Problem auf einer Fachtagung der Kanzlei Michaelis und betonte, dass diese Irreführung Kundenrechte verletzt und zu Schadenersatzansprüchen führen könnte. Besonders brisant: Die BaFin ist sich des Problems bewusst, doch bisher fehlen konsequente Kontrollen oder gerichtliche Entscheidungen zu diesem Thema.
Haftungsfrage: Wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich haftet der Versicherer für Fehler seiner Vertreter. Vermittelt ein Vertreter jedoch über eine „Ventillösung“ Produkte anderer Gesellschaften oder gibt sich als Makler aus, könnte er selbst haftbar sein – ohne den entsprechenden Schutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit entstünde für Kunden eine Rechtsschutzlücke, die gesetzlich geschlossen werden müsste. Schwintowski appelliert daher an den Gesetzgeber, hier klare Regelungen zu schaffen.
Pilotprozess könnte Klarheit bringen
Ein Präzedenzfall könnte Licht ins Dunkel bringen: Ein Versicherungsmakler, der feststellt, dass ein Kunde zuvor von einem fälschlich als Makler auftretenden Vertreter beraten wurde, könnte Klage erheben. Für Kunden stehen dabei mögliche Schadenersatzansprüche im Raum, insbesondere, wenn Verträge durch Täuschung zustande kamen. Die Pools und Versicherer sollten die Thematik ernst nehmen, da sie direkten Einfluss auf die Glaubwürdigkeit der Branche hat – so Schwintowski auf der vielbeachteten Fachtagung der Kanzlei Michaelis, die über 1.500 Teilnehmer verfolgten.