BGH-Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung: Auswirkungen auf Versicherungsbranche und Praxis

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Dezember 2024 hat die Versicherungsbranche aufgerüttelt: Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zur Lebensversicherung gelten nicht für Grundfähigkeitsversicherungen (GFV) und Dread-Disease-Policen. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), die als Arbeitskraftabsicherung gilt, lassen sich diese Versicherungsprodukte nicht in dieselbe Kategorie einordnen. Die Entscheidung ist ein Wendepunkt, besonders für die Versicherer, da sie nun das Recht haben, GFV-Verträge ordentlich zu kündigen.

Verbraucherschützer und Versicherungsbranche im Streit

Die Axa war im Zentrum des Urteils, nachdem der Versicherer mehrere Unfall-Kombirenten-Verträge gekündigt hatte, weil Kunden einer Umwandlung in eine weniger leistungsstarke Existenzschutzversicherung nicht zustimmen wollten. Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und der Axa zurück. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass die Unfall-Kombirente der Axa, die auch Bestandteile einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthält, nicht ordentlich gekündigt werden dürfe. Der BGH folgte jedoch dieser Argumentation nicht und stellte klar, dass die Regelungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf multifunktionale Rentenprodukte wie die Unfall-Kombirente oder auf Grundfähigkeitsversicherungen anwendbar sind. Diese Klarstellung löst in der Branche unterschiedliche Reaktionen aus. So sieht Versicherungsmakler Matthias Helberg noch viele offene Fragen, während der BU-Experte Guido Lehberg das Urteil für weniger dramatisch hält und keinen direkten Einfluss auf die Grundfähigkeitsversicherung erkennt.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für die Praxis bedeutet das Urteil vor allem eines: Die Grundfähigkeitsversicherung darf nicht mehr als eine Art „Berufsunfähigkeitsversicherung“ beworben werden. Sie eignet sich eher als Alternative zur Pflegezusatzversicherung, betonen Experten. Der Versicherungsvertrieb muss darauf achten, dass potenzielle Missverständnisse bei den Versicherten vermieden werden. Auch wenn das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Produktentwicklung hat, bleibt es entscheidend, dass Versicherer klare Aussagen über die rechtliche Grundlage ihrer Produkte machen. Einige Experten empfehlen sogar, die bestehenden Versicherungsbedingungen zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Unsicherheiten hinsichtlich der Kündigungsrechte bestehen.

Unterschiede zwischen Sachversicherungen und Lebensversicherungen

Ein wesentlicher Punkt des Urteils ist die Unterscheidung zwischen Sachversicherungen und Lebensversicherungen. Anders als Sachversicherungen, bei denen Kündigungen durch den Versicherer jederzeit möglich sind, unterliegt die Grundfähigkeitsversicherung den Regelungen einer Lebensversicherung. Der BGH hat dies klargestellt und betont, dass Grundfähigkeitsversicherungen wie auch Berufsunfähigkeitsversicherungen behandelt werden müssen. Für viele Versicherer bedeutet dies, dass sie weiterhin den rechtlichen Rahmen der Lebensversicherung anwenden sollten. Dennoch bleibt offen, wie einzelne Unternehmen in der Praxis reagieren werden, um etwaige rechtliche Grauzonen zu klären.

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