BGH-Urteil sorgt für Aufregung bei Grundfähigkeitsversicherungen: Was Experten dazu sagen

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11. Dezember 2024, Aktenzeichen IV ZR 498/21, sorgt für große Diskussionen in der Versicherungsbranche, besonders im Bereich der Grundfähigkeitsversicherungen (GFV). Matthias Helberg, Versicherungsmakler und BU-Experte, beleuchtet die Auswirkungen dieses Urteils auf seinem Blog. Laut dem Urteil sind GFV und Schwere-Krankheiten-Versicherungen keine direkten Arbeitskraftabsicherungen und unterliegen nicht den gleichen Regelungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Die wichtigste Konsequenz: Ein ordentliches Kündigungsrecht für Versicherer könnte nun auch für diese Versicherungsarten gelten.

Das Verfahren und die Folgen für Versicherte

Im Hintergrund des Urteils stand eine Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Axa, die Tausende von Unfall-Kombirentenverträgen gekündigt hatte. Diese Verträge beinhalteten sowohl Unfallschutz als auch Absicherungen bei schweren Krankheiten und dem Verlust von Grundfähigkeiten – also Elemente, die teilweise auch in Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden sind. Der BGH entschied, dass es sich hierbei nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung im klassischen Sinn handelt und somit auch keine speziellen Vorschriften des VVG gelten. Dies bedeutet für viele Kunden, dass ihre Grundfähigkeitsversicherungen – wie andere Sachversicherungen – mit einer ordentlichen Kündigung versehen sein könnten.

Versicherer reagieren gelassen – doch Experten warnen vor Unsicherheit

Die Reaktionen der Versicherungsunternehmen auf das BGH-Urteil sind bislang eher zurückhaltend. Die Versicherungskammer Bayern und die DEVK haben klargestellt, dass ihre Grundfähigkeitsversicherungen weiterhin unter den Regelungen der Lebensversicherung fallen und nicht von der Entscheidung des BGH betroffen sind. Auch Guido Lehberg, BU-Experte, sieht keine Auswirkungen auf die Entwicklung von Grundfähigkeitsversicherungen durch das Urteil. Doch Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke warnt: „Es kommt darauf an, wie ein Versicherer seine GFV-Produkte kalkuliert und bewirbt“, so der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er fordert von den Versicherern eine klare Positionierung, um Unsicherheiten bei den Kunden und Vermittlern zu vermeiden.

Makler wie Helberg empfehlen, dass Vermittler eine rechtsverbindliche Stellungnahme von den Anbietern einfordern sollten, um Klarheit über die Handhabung der Verträge zu schaffen. Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es für Versicherte und Makler ist, genau zu wissen, unter welche Versicherungsarten ihre Produkte fallen und welche Rechte dies mit sich bringt.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe