Die Standard Life hat kürzlich den langwierigen Streit um den Leistungsantrag eines Arztes, der aufgrund von Depressionen berufsunfähig war, zu einem überraschend schnellen Ende gebracht. Acht Monate lang hatte die Versicherung auf den Antrag, der von der Anwaltskanzlei Jöhnke & Reichow begleitet wurde, nicht reagiert. Erst als die Anwaltskanzlei die Situation öffentlich machte, kam Bewegung in den Fall. In einer Stellungnahme gegenüber procontraerklärte Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht: „Die Standard Life hat den Fall nun vollständig reguliert und die Leistungen an unsere Mandantschaft ausgezahlt.“
Schnelle Lösung nach öffentlicher Druckausübung
„Es kam zu einer schnellen Leistungsanerkenntnis“, so Jöhnke weiter. Ein weiteres öffentliches Vorgehen, das zu einer Klage vor dem Landgericht führen könnte, wurde abgewendet. Diese Wendung im Fall lässt darauf schließen, dass die Standard Life vermutlich einem langwierigen Rechtsstreit aus dem Weg gehen wollte, um weitere Kosten und Imageverlust zu vermeiden. Der Anwalt hatte bereits deutlich gemacht, dass er seinem Mandanten zu einer öffentlichen Klage geraten würde, sollte der Versicherer nicht rasch zu einer Lösung finden.
Verstoß gegen vertragliche Pflichten
Jöhnke sieht in dem bisherigen Verhalten des Versicherers einen klaren Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten, was die Prüfung von Leistungsanträgen betrifft. Schließlich zahlt der Versicherte seine Prämien und hat im Gegenzug Anspruch auf eine zeitgerechte und gründliche Bearbeitung seines Antrags. „Nicht nur der Versicherte hat Obliegenheiten im Versicherungsfall, sondern auch der Versicherer“, so der Anwalt.