Zitat des Tages – BGH-Urteil zur Grundfähigkeitsversicherung sorgt für Unsicherheit bei Maklern

„Die Entscheidung des BGH bringt mehr Klarheit, sorgt aber auch für Unsicherheit bei Versicherungsmaklern bezüglich der Grundfähigkeitsversicherung.“

So Björn Thorben M. Jöhnke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und geschäftsführender Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Grundfähigkeitsversicherung (GFV) nicht zur klassischen „Arbeitskraftabsicherung“ gehört. Dies bedeutet, dass der Verlust von Grundfähigkeiten nicht zwingend zu einer Berufsunfähigkeit führt. Die Entscheidung betrifft vor allem die Frage, ob die GFV als Lebensversicherungsprodukt gelten kann. Versicherungsmakler sehen sich nun mit einer gewissen Unsicherheit konfrontiert, da viele Anbieter die GFV fälschlicherweise als Berufsunfähigkeitsersatz bewerben. Klarstellungen der Anbieter sind daher zu erwarten, um Unstimmigkeiten zu beseitigen und eine sichere Vermittlung der Produkte zu ermöglichen.

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