„Unter bestimmten Voraussetzungen ist nach einer Anpassung des Rentenfaktors auch eine Wiederanhebung des Rentenfaktors möglich“
sagte ein Allianz-Sprecher auf procontra-Nachfrage. Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat eine Klausel in Riester-Verträgen der Allianz für ungültig erklärt, die eine einseitige Rentenkürzung ermöglicht, ohne eine Rückanpassung bei verbesserten Bedingungen vorzusehen. Diese Klausel benachteiligte Verbraucher unangemessen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Lebensversicherer haben, da ähnliche Klauseln möglicherweise ebenfalls rechtswidrig sind. Allianz prüft das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist.