Zunahme unerlaubter Werbeanrufe – Bundesnetzagentur verzeichnet über 3.200 Beschwerden zu Versicherungen und Finanzprodukten

Im Jahr 2024 verzeichnete die Bundesnetzagentur insgesamt 3.200 Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe zu Versicherungs- und Finanzprodukten. Diese Zahl markiert einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr, als knapp 3.000 Beschwerden registriert wurden. Im Vergleich zu 2022, als noch rund 5.400 Beschwerden gemeldet wurden, zeigt sich jedoch eine deutliche Verbesserung. Die Behörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist, bestätigte diese Zahlen auf Anfrage von procontra.

Neben den Beschwerden zu Finanz- und Versicherungsangeboten stieg die Gesamtzahl der Beschwerden im vergangenen Jahr auf 37.561, was einen Anstieg von acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Die häufigsten Beschwerden betrafen dabei Gewinnspiele (7.487), Bauprodukte (6.315) sowie die Energieversorgung (5.095). Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, kommentierte den Anstieg: „Leider sehen wir nach zuletzt sinkenden Beschwerdezahlen wieder einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr.“

Vielzahl an Themen bei Beschwerden zu Finanz- und Versicherungsprodukten

Die Beschwerden zu Finanz- und Versicherungsprodukten betreffen eine breite Palette von Themen. Laut einer Sprecherin der Behörde wurden unter anderem Beschwerden zu Zahnzusatzversicherungen, Bausparverträgen, Lebensversicherungen sowie Investitionsmöglichkeiten wie Kryptowährungen und Aktien eingereicht. Ein spezifischer thematischer Schwerpunkt sei bei den Beschwerden jedoch nicht erkennbar. Die Vielfalt der angeprangerten Themen deutet darauf hin, dass Verbraucher zunehmend von unerlaubter Werbung für Finanzprodukte und Versicherungen betroffen sind.

Keine Bußgelder im Bereich Versicherungen und Finanzen 2024

Im Gegensatz zum Vorjahr, als Bußgelder in Höhe von 1,373 Millionen Euro verhängt wurden, gab es im Bereich Versicherungen und Finanzen 2024 keine neuen Bußgeldentscheidungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Bundesnetzagentur in diesem Sektor keine laufenden Verfahren führt. Die Behörde wollte sich hierzu jedoch nicht weiter äußern. Der letzte Fall, bei dem ein Bußgeld verhängt wurde, betraf unerlaubte Telefonwerbung für Finanzprodukte und Versicherungen und datiert auf August 2023, als eine Geldstrafe in Höhe von 53.000 Euro ausgesprochen wurde. Trotz des fehlenden Bußgelds in diesem Jahr bleibt die Behörde entschlossen, gegen telefonische Belästigung vorzugehen und gegen Unternehmen, die diese Praktiken weiterhin anwenden, konsequent vorzugehen.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe