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…Parteien können bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 antreten. Der Bundeswahlausschuss hat dies nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen bestätigt. Im Vergleich zur Wahl 2021 (53 Parteien zugelassen, 47 teilgenommen) zeigt sich ein Rückgang.
Zehn Parteien, die durchgängig im Bundestag oder Landtagen vertreten sind, benötigen keine Unterstützungsunterschriften. Neu hinzugekommen ist der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der als Partei nationaler Minderheiten von der 5-Prozent-Klausel ausgenommen ist. Alle Wahlvorschläge müssen bis zum 20. Januar eingereicht werden. Über aktuelle Infos informiert die Bundeswahlleiterin auch über einen neuen WhatsApp-Kanal.
