Berufsunfähigkeitsversicherung: Entwicklungen 2024 und Trends für 2025

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat die Entwicklungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) 2024 kritisch beleuchtet. Besonders kontrovers: Der Verzicht auf die konkrete Verweisung, wie ihn Versicherer wie die HDI und die Bayerische eingeführt haben. Diese Änderung bedeutet, dass Versicherer auch dann zahlen, wenn Versicherte eine vergleichbare Tätigkeit ausüben könnten. Für Michael Franke, Gründer von Franke und Bornberg, stellt dies einen Bruch mit dem Versicherungsprinzip dar. „Die Balance zwischen Versicherbarkeit und Solidarität wird hier gefährdet“, erklärte er im Rückblick.

Dennoch blieb die befürchtete „Zeitenwende“ aus. Kein weiterer Versicherer folgte diesem Beispiel, was Franke und Bornberg positiv bewerten: „Das Festhalten an der konkreten Verweisung zeigt die Bedeutung von Stabilität und Risikobewusstsein im Markt.“

Anhebung des Höchstrechnungszinses: Auswirkungen auf die BU

Ein bedeutender Einflussfaktor für 2025 ist die Anhebung des Höchstrechnungszinses von 0,25 % auf 1,0 %. Diese Anpassung führte dazu, dass viele Versicherer ihre Produkte neu kalkulieren mussten. Üblicherweise reduziert eine solche Erhöhung die Überschussbeteiligungen, was sich direkt auf die BU-Rente im Leistungsfall auswirkt. Franke und Bornberg hebt jedoch positive Beispiele hervor: Versicherer wie die uniVersa, Hannoversche und ERGO Vorsorge reduzierten ihre Überschussbeteiligungen in moderatem Umfang, wodurch Kunden weniger stark belastet werden.

Trends 2025: Erweiterungen und Vereinfachungen

Weitere Entwicklungen zeichnen sich ab: Immer mehr Versicherer heben die Grenze für die Umorganisationsprüfung bei Kleinbetrieben von fünf auf zehn Mitarbeiter an. Für Selbstständige entfällt diese Prüfung zunehmend, wenn sie überwiegend kaufmännische oder organisatorische Tätigkeiten ausüben – eine Regelung, die früher vor allem Akademikern vorbehalten war.

Zudem wird die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit bei bestehender Erwerbsminderung vereinfacht. Immer mehr Versicherer übernehmen diese Regelung, wodurch Leistungsprüfungen deutlich beschleunigt werden. „Dies führt dazu, dass Betroffene schneller und einfacher ihre Ansprüche geltend machen können“, so Franke und Bornberg.

Ein aktuelles Leistungspraxisrating des Analysehauses zeigt, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines BU-Antrags 2023 bei 182 Tagen lag – ein Wert, der durch diese Neuerungen weiter sinken könnte.

Fazit: Stabilität und Optimierung im Fokus

Trotz Herausforderungen bleibt die BU ein zuverlässiger Schutz vor existenziellen Risiken. Franke und Bornberg sehen in den gezielten Anpassungen der Versicherer und dem verantwortungsvollen Umgang mit neuen Entwicklungen eine stabile Grundlage für die Zukunft. Der Markt scheint für 2025 gut gerüstet – mit einem klaren Fokus auf Kundennähe und Effizienz.

 

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe