BGH-Urteil: Axa darf Unfall-Kombirente kündigen

Der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 498/21) hat entschieden: Die Axa darf die Verträge der Unfall-Kombirente kündigen. Die Verbraucherzentrale Hamburg, die seit Jahren gegen die Umwandlung der Verträge in Existenzschutzversicherungen geklagt hatte, musste eine Niederlage hinnehmen.

Worum geht es?

Konkret geht es um Policen, die zwischen 2006 und 2010 vertrieben und teils als „kleine Berufsunfähigkeitsversicherung“ vermarktet wurden. Im Sommer 2018 informierte die Axa ihre Kunden, dass das Leistungsversprechen aufgrund hoher Kosten nicht mehr zu halten sei. Kunden konnten in die neue Existenzschutzversicherung wechseln oder erhielten eine Kündigung – betroffen waren insgesamt rund 7.900 Verträge.

„Kein guter Tag für Verbraucherschutz“

Die Verbraucherschützer argumentierten, dass das Produkt Elemente einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthielt und daher nicht einfach kündbar sei. Während das Oberlandesgericht Köln noch zugunsten der Verbraucherschützer urteilte, entschied der BGH anders. Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg kommentierte das Urteil nüchtern: „Es war zwar kein guter Tag für den Verbraucherschutz, aber jetzt haben wir Rechtssicherheit.“ Sie warnte zugleich: Nur eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung biete ausreichend Schutz.

Das schriftliche Urteil des BGH steht noch aus.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe