Neues Urteil: Darf sich ein Versicherungsmakler unabhängig nennen?

Die Frage, ob sich ein Versicherungsmakler als „unabhängig“ bezeichnen darf, hat das Landgericht Leipzig zugunsten eines Maklers entschieden. Laut Urteil ist die Werbung mit Unabhängigkeit nicht irreführend, solange der Makler Empfehlungen auf Basis eines breiten Marktangebots gibt und nicht von einzelnen Anbietern gesteuert wird.

Etappensieg für Versicherungsmakler: LG Leipzig stärkt Unabhängigkeit

Die Frage, ob sich ein Versicherungsmakler als „unabhängig“ bezeichnen darf, hat das Landgericht Leipzig zugunsten eines Maklers entschieden. Laut Urteil ist die Werbung mit Unabhängigkeit nicht irreführend, solange der Makler Empfehlungen auf Basis eines breiten Marktangebots gibt und nicht von einzelnen Anbietern gesteuert wird.

Weitreichende Folgen

Auch die Kritik des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) bezüglich vermeintlicher Falschaussagen und der Werbung mit erweiterter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wies das Gericht zurück. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben, sollte der Fall bis zum Bundesgerichtshof gehen. Versicherungsmakler werden dennoch angehalten, ihre Werbung rechtssicher zu gestalten, um Abmahnrisiken zu vermeiden.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe