Nach dem Insolvenzantrag der Cogitanda-Gesellschaften hat das Amtsgericht Köln das vorläufige Insolvenzverfahren eingeleitet. Rechtsanwalt Philip Schober von Brinkmann & Partner wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Aktuell liegt der Fokus auf Sicherungsmaßnahmen und der Fortführung des Geschäftsbetriebs, während die Bundesagentur für Arbeit die Löhne der Mitarbeiter für die nächsten drei Monate übernimmt.
Was Makler jetzt beachten müssen
Wie es mit Cogitanda langfristig weitergeht – Verkauf, Sanierung oder Abwicklung – wird nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden, das sich über Jahre hinziehen kann. Makler, die Kunden laufend betreuen, sollten diese über die Insolvenz informieren und dabei auf die offiziellen Informationen des Insolvenzverwalters verweisen. Die Verträge zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern bleiben grundsätzlich gültig, ebenso die Vereinbarungen zwischen Maklern und Cogitanda. Auch zukünftige Schäden werden weiterhin bearbeitet. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht allein aufgrund der Insolvenzantragstellung, es können jedoch Einzelfälle vorliegen, die eine Sonderkündigung rechtfertigen.
Courtageforderungen und Zahlungsverkehr
Courtageforderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, müssen zur Insolvenztabelle angemeldet werden und werden nach Abschluss des Verfahrens entsprechend der Insolvenzquote bedient. Diese liegt in der Regel unter 10 Prozent. Für Forderungen, die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens entstehen, gelten gesonderte Regelungen. Der Zahlungsverkehr wird getrennt von der Insolvenzmasse unter Aufsicht des Insolvenzverwalters abgewickelt, wodurch künftige Beitrags- und Entschädigungszahlungen nicht in die Insolvenzmasse einfließen.