Das BGH-Urteil IV ZR 436/22 vom 18. September 2024 setzt Lebensversicherern klare Grenzen: Abschlusskosten, die auf maximal 25 Promille der Beitragssumme in den ersten fünf Vertragsjahren begrenzt sind, dürfen nicht durch zusätzliche Gebühren über die gesamte Vertragslaufzeit umgangen werden.
Neue Vorgaben zur Rückkaufswert-Berechnung
Diese Praxis führte bislang zu geringeren Rückkaufswerten für Kunden in den Anfangsjahren – ein Zustand, dem der Bundesgerichtshof nun einen Riegel vorgeschoben hat. Die BaFin hat angekündigt, dass Versicherer diese Vorgaben in neuen Tarifgestaltungen umsetzen müssen.
Auswirkungen auf Bestandstarife unklar
Unklar bleibt, ob das Urteil auch für Bestandstarife gilt. Experten wie das Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften (ifa) stehen mit Versicherern im Austausch, um mögliche Lösungen zu erarbeiten. Erste Einschätzungen zeigen: Eine pauschale Anpassung aller Tarife wird es voraussichtlich nicht geben. Die Versicherer stehen vor der Herausforderung, kundenfreundliche Modelle zu entwickeln und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Das Urteil könnte langfristig zu einer Umgestaltung der Lebensversicherungslandschaft führen.