Das aktuelle BaFin-Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten ist keine bloße Orientierungshilfe, sondern ein klares Signal: Versicherer müssen die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD konsequent umsetzen.
BaFin macht ernst: Wohlverhaltensregeln im Fokus
Besonders im Blick der Aufsicht stehen die Bestimmung von Zielmärkten und die regelmäßige Überprüfung, ob Produkte weiterhin die Rendite- und Sicherheitsansprüche der Kunden erfüllen. Martin Stenger, Experte auf dem Fondspolicen Summit in Hamburg, betonte: „Nicht nur das Kollektiv zählt – auch vorzeitig kündigende Kunden verdienen Schutz.“ Die BaFin verankert so nationale Standards im europäischen Rahmen und schärft den Blick für Kundennutzen.
Vermittler und Versicherer: Verantwortung neu verteilt
Die Kritik von BaFin-Versicherungsaufseherin Julia Wiens an geringen Kundennutzen trifft vor allem die Produktanbieter, doch auch Vermittler müssen reagieren. Die Zeiten, in denen Courtagevereinbarungen die Bestandskundenpflege allein dem Vermittler überlassen konnten, sind vorbei. Versicherer stehen in der Pflicht, Dokumentationen über die Betreuung von Verträgen zu fordern oder selbst durchzuführen. Für Vermittler bedeutet dies: Eine intensivere Pflege des Bestands wird unvermeidlich. Besonders die Einführung der Digitalen Rentenübersicht ab 2024 wird den Beratungsdruck erhöhen, da Kunden ihre Vorsorgesituation bewusster hinterfragen.