Bundesregierung plant umfassende Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13639) vorgelegt, der die gesetzliche Unfallversicherung grundlegend reformieren soll: Angesichts multipler Krisen und einer veränderten Lebens- und Arbeitswelt sollen neue Schutzbedarfe abgedeckt und Bürokratie abgebaut werden.

Erweiterter Schutz für Krisenhelfer und Anpassungen beim Wegeunfall

Konkret sieht der Entwurf vor, den Unfallversicherungsschutz für die im Siebten Buch Sozialgesetzbuch benannten Krisenhelfergruppen zu vereinheitlichen und um weitere Gruppen zu ergänzen – eine Reaktion auf die zunehmend fragile Sicherheitslage im Ausland. Zudem soll der Wegeunfallversicherungsschutz bei der Begleitung von Kindern zur Schule oder Kita an das Umgangsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs geknüpft werden. Auch die Höhe des Sterbegeldes soll angehoben werden, um den gestiegenen Bestattungskosten gerecht zu werden.

Effizientere Verwaltungsprozesse durch verbesserten Datenaustausch

Zur Beschleunigung der Verwaltungsprozesse plant die Regierung, den Datenaustausch zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern zu ermöglichen: So können im Falle eines Unfalls einer Pflegeperson Versicherungsfälle und Ansprüche zügiger festgestellt werden. Zudem soll die Pflicht zur jährlichen Erstellung eines Verwaltungs- und Verfahrenskostenberichts für die Unfallversicherungsträger sowie den Spitzenverband DGUV abgeschafft werden – ein Schritt in Richtung weniger Bürokratie und effizienterer Abläufe.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe