Versicherungswirtschaft kritisiert geplante Auszahlungspläne

Die Diskussion um die Reform der privaten Altersvorsorge spitzt sich zu. Die Versicherungsbranche zeigt sich unzufrieden mit den Plänen des Bundesfinanzministeriums, insbesondere mit der Einführung von Auszahlungsplänen als Alternative zu Leibrenten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht darin unerwünschte Konkurrenz für das eigene Geschäftsmodell und präsentiert eine Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Hohenheim. Professor Thomas Richter betont darin die Vorteile lebenslanger Renten und plädiert für eine Flexibilisierung der Produkte.

Intensiver Schlagabtausch zwischen GDV und BVI

Seit Wochen liefern sich der GDV und der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) einen verbalen Schlagabtausch. Nachdem der BVI eine Studie vorgelegt hatte, die besagt, dass Fondsrenten in den meisten Fällen bis zum Lebensende ausreichen—vom GDV als „Mogelpackung“ bezeichnet—kontert der GDV mit eigenen Forschungsergebnissen. Die Wissenschaftler heben hervor, dass Rentenversicherungen oft als unflexibel wahrgenommen werden, da sie nicht vererbbar sind und keinen finanziellen Puffer in Notfällen bieten. Vorzugsrenten, die höhere monatliche Auszahlungen für Menschen mit geringerer Lebenserwartung ermöglichen, könnten eine Lösung sein.

Teile der Reform finden Zustimmung

Trotz der Kritik an den Auszahlungsplänen begrüßt die Versicherungsbranche einige Aspekte der geplanten Gesetzesreform. Ein abgesenktes Garantieniveau von 80 Prozent könnte zu chancenreicheren Anlagen führen und die Renten im Vergleich zu den aktuellen Riester-Renten um bis zu 40 Prozent steigern. Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer, lobt die Vereinfachung des Fördersystems: „Das beitragsproportionale Fördersystem lässt sich leichter erklären, seine Wirkung ist besser nachvollziehbar.“ Er warnt jedoch vor Verschiebungen beim Förderschwerpunkt, die Familien und Alleinerziehende benachteiligen könnten. Bis zum 18. Oktober können Verbände ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgeben; am 13. November wird das Bundeskabinett darüber beraten.

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