Rechtliche Stellung von „freien“ Mitarbeitern in Maklerbüros

Die rechtliche Stellung von angestellten und „freien“ Mitarbeitern in Maklerbüros sorgt derzeit für Gesprächsstoff: Viele Vermittler setzen zur Bewältigung ihrer Aufgaben auf angestellte Kräfte oder kooperieren mit selbstständigen Kollegen und Pools. Doch jede dieser Konstellationen birgt unterschiedliche rechtliche Fragen, die es sorgfältig zu klären gilt. Rechtsanwalt Dr. Michael Schmittmann betont, dass eine korrekte rechtliche Einordnung dieser Personen essenziell ist, um gesetzliche Anforderungen zu erkennen und einzuhalten.

Die Unterschiede zwischen Angestellten und Handelsvertretern

Angestellte Mitarbeiter unterliegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Sind sie direkt in die Vermittlung von Versicherungsverträgen involviert, muss gemäß § 34d Abs. 9 Gewerbeordnung (GewO) ihre angemessene Qualifikation und Zuverlässigkeit gewährleistet sein. Die BaFin empfiehlt zusätzlich, die Vermögensverhältnisse zu prüfen und Auskünfte bei der AVAD einzuholen. „Freie Mitarbeiter“, oft als Handelsvertreter nach § 84 HGB tätig, benötigen hingegen eine eigene Erlaubnis als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO. Im Verhältnis zum Kunden agieren sie als eigenständige Makler und müssen alle gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.

Risiken der Scheinselbstständigkeit und Rolle der Tippgeber

Wird ein Handelsvertreter faktisch wie ein Angestellter behandelt—durch feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit oder einen festen Arbeitsplatz—droht das Risiko der Scheinselbstständigkeit. Die Konsequenzen sind erheblich: Rückwirkende Forderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuern können Maklerbüros finanziell belasten. Tippgeber hingegen beschränken sich auf die reine Kontaktvermittlung und benötigen keine Gewerbeerlaubnis. Allerdings müssen sie datenschutzrechtlich sicherstellen, dass sie personenbezogene Daten weitergeben dürfen. Experten wie Schmittmann raten, mit Tippgebern schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe