2023 dominierte die Diskussion um ein mögliches Provisionsverbot für Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler den Versicherungsmarkt: Könnte ein solches Verbot tatsächlich zu höheren Renditen für Verbraucher führen? Die EU-Kleinanlegerstrategie war lange Zeit auf ein generelles Provisionsverbot ausgerichtet – doch nun hat die EU umgesteuert. Der neue Fokus liegt darauf, ob sich Makler, die auf Provisionsbasis arbeiten, als unabhängig bezeichnen dürfen. Diese Frage prägt nun die weitere Debatte, während ein generelles Provisionsverbot aus den Plänen verschwunden ist.
Maklerverbände sehen Gefahr als gebannt
Anlässlich des Pressedialogs des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) Ende September zeigte sich BVK-Präsident Michael H. Heinz zufrieden: Der drohende Verlust des provisionsbasierten Geschäftsmodells sei weitgehend abgewendet. Ähnliche Zuversicht zeigte auch Thomas Billerbeck, Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM), beim Jahrespressegespräch am 10. Oktober in Hamburg. Dr. Bernhard Gause, BDVM-Geschäftsführer, erklärte in diesem Kontext, dass das Provisionsverbot „vom Tisch“ sei. Beide Verbände sehen das Verbot also nicht mehr als Gefahr für den Berufsstand der Makler.
Unabhängigkeit des Maklers: Streit um Definition
Trotz dieser Entwicklung bleibt das Thema Unabhängigkeit in der Diskussion. Die EU-Kleinanlegerstrategie könnte dazu führen, dass provisionsvergütete Makler darauf hinweisen müssen, dass ihre Beratung nicht als vollständig unabhängig gilt. Dr. Bernhard Gause kritisierte beim BDVM-Gespräch, die Vorstellung, einem Makler die Unabhängigkeit abzusprechen, sei „absurd“ und basiere auf einem „fehlerhaften Verbraucherschutzdenken“. BDVM-Präsident Billerbeck betonte, dass die Unabhängigkeit eines Maklers durch seine Marktvielfalt und Haftung nach dem „Sachwalterurteil“ gesichert sei – und nicht durch seine Vergütungsform.