Bundesrat fordert Einschränkung der BaFin-Befugnisse bei grünen Anleihen
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Überwachung europäischer grüner Anleihen zu begrenzen. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/12781) fordert die Länderkammer, dass die BaFin Auskünfte nur von Abschlussprüfern und Führungskräften einholen darf. „In der EU-Verordnung ist vorgesehen, Informationen nur von diesen Personenkreisen zu verlangen“, betont der Bundesrat. Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag jedoch ab, wie aus ihrer Unterrichtung (20/13156) hervorgeht.
Warnung vor zu detaillierten Vorgaben in der Finanzstatistik
Zugleich warnt der Bundesrat vor zu feingliedrigen Regelungen in der Finanzstatistik. Eine zu detaillierte Unterteilung von Schulden, Sicherheiten und Finanzaktiva nach Gläubigern und Schuldnern könnte dazu führen, dass das Gesetz erneut angepasst werden muss, falls es in der Praxis nicht umsetzbar ist. „Dies birgt das Risiko unnötiger Gesetzesänderungen“, mahnt die Länderkammer. Die Bundesregierung zeigt sich jedoch unbeeindruckt und weist den Einwand zurück.
Plädoyer für längeren Bestandsschutz grüner Anleihen
Des Weiteren plädiert der Bundesrat für einen verlängerten Bestandsschutz des Labels „europäische grüne Anleihe“ von sieben auf zehn Jahre. Er argumentiert, dass das komplexe System der Taxonomie handhabbar bleiben sollte. Die Bundesregierung nimmt diese Anregung zur Kenntnis, ohne jedoch konkrete Änderungen vorzunehmen. Ab dem 21. Dezember 2024 wird die EU-Verordnung 2023/2163 in allen Mitgliedstaaten gelten, um den Markt für grüne Anleihen zu stärken und Greenwashing entgegenzuwirken. Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, ihre Transformation zur Klimaneutralität durch grüne Anleihen zu finanzieren.
