Private Altersvorsorge: Reform des Bundesfinanzministeriums sorgt für Diskussionen

Das Bundesfinanzministerium hat am Montag den Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgestellt, der seit Langem erwartet wurde. Kernpunkte der Reform sind neue Fördermodelle, flexiblere Produkte und Auszahlungspläne als Alternative zur klassischen Leibrente – ein Schritt, der insbesondere bei Versicherern für Kritik sorgt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht die lebenslange Absicherung gefährdet. „Altersvorsorge ist mehr als nur Vermögensaufbau“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Neben dieser Kontroverse werfen die geplanten Änderungen Fragen für Vermittler und Makler auf.

Neue Fördermodelle und Flexibilität bei Produkten

Die Reform sieht vor, dass künftig für jeden eingezahlten Euro in die Altersvorsorge eine Zulage von 20 Cent gezahlt wird – bei einem Höchstbetrag von 3.000 Euro bis 2029 und 3.500 Euro ab 2030. Besonders Geringverdiener sollen von einer zusätzlichen Zulage in Höhe von 175 Euro profitieren. Änderungen gibt es zudem bei den Kinderzulagen, die künftig proportional zu den Beiträgen gewährt werden, sowie beim Berufseinsteigerbonus, der anstelle einer Einmalzahlung über drei Jahre verteilt wird. Zusätzlich soll der steuerlich absetzbare Sonderabgabenbezug auf 3.500 Euro steigen. Die Sparer haben die Wahl zwischen zwei Garantiestufen – 100 oder 80 Prozent – oder können komplett auf Garantien verzichten und in Fonds oder ETFs investieren. Neu ist auch das sogenannte „Referenzdepot“, das eine einfachere, online abschließbare Altersvorsorge ohne Beratung ermöglicht.

Makler sehen ihre Rolle gefährdet

Ein entscheidender Punkt, der für Unruhe sorgt, ist die Möglichkeit, Altersvorsorgeprodukte online abzuschließen, ohne die üblichen Beratungen in Anspruch zu nehmen. Dies könne laut Vermittlerverbänden wie dem AfW und BVK zu unzureichender Aufklärung der Verbraucher führen. „Verbindliche Beratungsstandards müssen beibehalten werden, um Risiken und Chancen umfassend zu erläutern“, fordert der AfW. Währenddessen betont das Bundesfinanzministerium, dass durch den vereinfachten Zugang und die Möglichkeit, den Anbieter nach fünf Jahren kostenfrei zu wechseln, der Wettbewerb gefördert werde. Die Reform soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, die Verbände haben bis zum 18. Oktober Zeit, Stellung zu beziehen.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe