Stefan Oecking, der neue Vorstandsvorsitzende des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS), plädiert in einem aktuellen Positionspapier für die Festlegung eines konstanten Abzinsungssatzes von 3,25 Prozent bei der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsverpflichtungen. Oecking und das IVW kritisieren die bisherige Praxis, bei der die Zinsen den Marktbewegungen unterworfen sind, was zu erheblichen Belastungen bei fallenden Zinsen führt. Unterstützt wird der Vorschlag auch vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), das die aktuelle Vorgehensweise als problematisch ansieht, da sie wenig Planungssicherheit für Unternehmen bietet.
Begründung für die Wahl des Abzinsungssatzes von 3,25 Prozent
Das IVS stützt seine Forderung auf makroökonomische Überlegungen: Der vorgeschlagene Satz setzt sich aus der Inflationszielmarke der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent und einer realen Verzinsung von 1,25 Prozent zusammen. Diese Kombination soll eine stabile und langfristige Bewertungsgrundlage schaffen, die sich besser für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen eignet. Derzeit wird in Deutschland ein geglätteter Durchschnittszins über zehn Jahre verwendet, um Marktschwankungen zu dämpfen, was jedoch weder praktikabel ist noch den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen entspricht.
Notwendigkeit der Reform und weitere Schritte
Der IVS sieht die Notwendigkeit einer umfassenden Reform und möchte im nächsten Schritt den Dialog mit relevanten Stakeholdern wie der Politik, den Wirtschaftsprüfern und Finanzexperten suchen. Ein konstanter Abzinsungssatz würde nicht nur zu mehr Planungssicherheit führen, sondern auch die Bilanzierung stabiler und transparenter gestalten. Übergangsregelungen müssen noch festgelegt werden, aber klar ist, dass eine Reform unumgänglich ist, um langfristige finanzielle Stabilität für Unternehmen zu gewährleisten.