Was Sach-Makler bei der Schadenregulierung beachten müssen

Die steigenden Schäden durch Naturkatastrophen haben die Versicherungsbranche in den letzten Jahren stark unter Druck gesetzt. Allein für 2024 rechnet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Schäden von über sieben Milliarden Euro. Diese Zunahme an Extremwetterereignissen hat die Regulierungspraxis der Versicherer deutlich verschärft, wie Konrad Hahn, Versicherungsberater und Geschäftsführer der gvp aus Würzburg, erklärt: „Die Schadenleistungen sind drastisch gestiegen. Das führt dazu, dass die Versicherer heute deutlich zurückhaltender bei der Regulierung agieren.“

Brandschutz als häufige Stolperfalle

Besonders beim Thema Brandschutz wird oft intensiv geprüft: Brandschutzauflagen und die regelmäßige Elektroprüfung (E-Check) sind dabei besonders kritisch. Während größere Unternehmen diese Anforderungen in der Regel problemlos erfüllen, sieht es bei kleineren Betrieben und auf landwirtschaftlichen Höfen oft anders aus. „Gerade in kleineren Unternehmen wird der E-Check nicht immer ernst genug genommen“, warnt Hahn. Dieser kann im Ernstfall entscheidend sein, denn bei Verstößen drohen erhebliche Leistungskürzungen – im Extremfall bis zu 70 Prozent.

Kleingedrucktes und Obliegenheiten

Die Herausforderungen für Sach-Makler beginnen jedoch oft schon vor dem Schadensfall. Wichtige Obliegenheiten, wie die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, sind häufig nur unzureichend oder versteckt im Kleingedruckten formuliert. „Es sind alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen einzuhalten“, heißt es oft lapidar in den Vertragsbedingungen. Doch manchmal gehen die Anforderungen der Versicherer sogar über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Dies kann dazu führen, dass vermeintlich vereinbarte Klauseln wie die Elektroprüfung im konkreten Fall gar nicht greifen. Hier müssen Makler genau hinschauen, um ihre Kunden vor unnötigen Leistungskürzungen zu schützen.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe