Nach einem über sechs Jahre andauernden Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Allianz Lebensversicherung entschieden. Im Mittelpunkt stand die Verteilung der Überschüsse aus den Rentenversicherungsverträgen des „Vorsorgekonzept Perspektive“ (Aktenzeichen: IV ZR 436/22). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Verteilungspraxis angefochten, da ältere Verträge mit höherem Garantiezins geringere Überschussbeteiligungen erhielten als jüngere. Der BGH befand jedoch, dass diese Praxis mit der Mindestzuführungsverordnung (MindZV) vereinbar ist.
Verbraucherschützer fordern faire Überschussverteilung
Die Verbraucherzentrale Hamburg argumentierte, dass die Überschüsse hauptsächlich aus den älteren Verträgen stammen und deren Versicherungsnehmer benachteiligt würden. Doch die Gerichte, einschließlich des BGH, wiesen diese Auffassung zurück. Der BGH betonte, dass der Verteilungsschlüssel der Allianz, der Tarifgenerationen mit unterschiedlichem Garantiezins eine einheitliche Gesamtverzinsung zuteilt, rechtlich nicht zu beanstanden sei. Diese Entscheidung bestätigt die frühere Urteile des Landgerichts und Oberlandesgerichts Stuttgart.
Konsequenzen und Reaktionen
Während die Allianz das Urteil als Bestätigung ihrer Praxis begrüßt und die Rechtssicherheit in der Altersvorsorge gestärkt sieht, bleibt die Verbraucherzentrale Hamburg kritisch. Sandra Klug, Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale, befürchtet, dass die „bevorzugte Überschussbeteiligung der jüngeren Verträge als Marketinginstrument missbraucht werden könnte“, was langfristig negative Auswirkungen auf den Versicherungsmarkt haben könnte.