Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Erwerbsminderungsrentner deutlich mehr zu ihrer Rente hinzuverdienen. Diese Anpassung ist das Ergebnis einer Gesetzesänderung, die die Hinzuverdienstgrenzen jährlich neu festlegt und an die steigenden Bruttolöhne anpasst. Voll Erwerbsgeminderte können dann bis zu 1.638 Euro brutto im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies ihre Rentenansprüche mindert. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze sogar bei 3.276,81 Euro pro Monat. Diese Änderungen sollen den finanziellen Spielraum der Betroffenen erweitern und sie ermutigen, weiterhin am Arbeitsmarkt teilzunehmen.
Die monatliche Bezugsgröße als Grundlage der Berechnung
Die Berechnung der neuen Hinzuverdienstgrenzen orientiert sich an der sogenannten monatlichen Bezugsgröße, die jedes Jahr auf Basis der Bruttolöhne in Deutschland neu festgelegt wird. Für das Jahr 2025 wird diese Bezugsgröße auf 3.745 Euro festgesetzt. Um die genaue Hinzuverdienstgrenze zu ermitteln, wird die Bezugsgröße mit 14 multipliziert. Daraus ergibt sich für voll Erwerbsgeminderte eine jährliche Grenze von 19.661,25 Euro, während bei teilweiser Erwerbsminderung 39.322,50 Euro pro Jahr zulässig sind. Diese Berechnungen wirken auf den ersten Blick komplex, bieten jedoch mehr Flexibilität für Erwerbsminderungsrentner.
Gleitende Anpassung der Rente bei Überschreitung der Grenzen
Sollte die neue Hinzuverdienstgrenze überschritten werden, führt dies nicht zu einem sofortigen Wegfall der Rente. Stattdessen wird die Rente schrittweise gekürzt, abhängig von der Höhe des zusätzlichen Einkommens. Diese gleitende Regelung erlaubt es den Betroffenen, weiterhin zu arbeiten und dabei teilweise von ihrer Rente zu profitieren. Nur bei einem sehr hohen Einkommen kann der Rentenanspruch vollständig entfallen. Diese Flexibilität schafft einen Anreiz, sich trotz gesundheitlicher Einschränkungen beruflich zu engagieren, ohne auf die finanzielle Absicherung durch die Rente verzichten zu müssen.