Deutliche Anhebung der Versicherungspflichtgrenze geplant

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant ab 2025 eine spürbare Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Diese Schwelle, ab der Angestellte in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, soll von aktuell 69.300 Euro auf 73.800 Euro steigen. Das entspricht einem Anstieg von 6,5 Prozent. Wer sich privat versichern möchte, müsste ab dem kommenden Jahr also monatlich mindestens 6.150 Euro verdienen. Diese Zahlen entstammen einem Referentenentwurf des BMAS, der noch parlamentarisch beschlossen werden muss, jedoch erfahrungsgemäß in dieser Form übernommen wird.

Auswirkungen auf die Wechselbereitschaft in die PKV

Die geplante Erhöhung der JAEG könnte viele gutverdienende Angestellte, die bisher einen Wechsel in die PKV in Betracht zogen, vor neue Herausforderungen stellen. Besonders für diejenigen, deren Einkommen knapp über der neuen Grenze liegt, wird der Schritt in die private Krankenversicherung weniger attraktiv. Experten wie Sven Hennig empfehlen ohnehin, sich gut beraten zu lassen, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Durch die angehobene JAEG wird die Entscheidung für viele potenzielle Wechselwillige noch schwieriger, da die Einkommensanforderungen merklich steigen.

Beitragsbemessungsgrenze wird ebenfalls erhöht

Neben der JAEG soll auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBMG) um etwa 6,5 Prozent angehoben werden. Konkret würde diese Grenze von 62.100 Euro jährlich auf 66.150 Euro steigen. Dies bedeutet, dass bis zu diesem Einkommen weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichtet werden müssen. Die Anpassung der BBMG ist, ähnlich wie die der JAEG, an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt, die aufgrund der hohen Inflation in den letzten Jahren besonders stark ausfiel.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe