Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat erneut auf Mängel im Bereich der Lebensversicherungen hingewiesen. In einer aktuellen Veröffentlichung nennt die Behörde Details zu Stornoquoten, Kostenstrukturen und dem Kundennutzen – und spart dabei nicht mit subtiler Kritik. Geprüft wurden bisher 13 Lebensversicherer, die zusammen über 20 Prozent des deutschen Marktes abdecken, wobei der Fokus auf der privaten Altersvorsorge lag. Bereits bei der Produktfreigabe wurden gravierende Mängel festgestellt, darunter unzureichende Leitlinien für das Freigabeverfahren und Unsicherheiten, was als „wesentliche Änderung“ eines Produkts gilt.
Zielmarkt und Kundennutzen werden oft missachtet
Ein zentrales Problem: Viele Versicherer beachten die 2018 veröffentlichten Regeln der Bafin zur Produktfreigabe nicht. Besonders kritisch sieht die Behörde die unklare Definition von Zielmärkten und den damit verbundenen Kundennutzen. Produkte sollten den Bedürfnissen der Zielkunden entsprechen – eine Anforderung, die in vielen Fällen nicht erfüllt wird. Stattdessen beobachtet die Bafin, dass Versicherungsnehmer oft Verträge abschließen, die nicht zu ihrer finanziellen Situation passen, was zu hohen Stornoquoten führt. Laut Bafin liegt die durchschnittliche jährliche Stornoquote bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bei 3,14 Prozent, was bedeutet, dass die Hälfte der Verträge nach rund 22 Jahren gekündigt wird.
Hohe Kosten und ambitionierte Renditeziele gefährden Kundennutzen
Besonders problematisch sind laut Bafin die hohen Effektivkosten einiger Produkte, die teilweise 4 Prozent oder mehr betragen. In einem herausfordernden Marktumfeld sei es nahezu unmöglich, diese Kosten durch Renditen zu kompensieren. Das Fazit der Bafin ist deutlich: Solche Produkte bieten keinen angemessenen Kundennutzen und stellen einen Aufsichtsverstoß dar. Sollten Versicherer diese Missstände nicht beheben, drohen der Bafin zufolge Maßnahmen wie Vertriebsverbote, Änderungen der Vertriebskanäle oder die Forderung nach kostengünstigeren Anlagemöglichkeiten bei fondsgebundenen Policen.
