Ausschließlichkeitsvertreter bleiben in der Scheinselbständigkeit gefangen

Die Allianz Versicherungsgruppe hat kürzlich angekündigt, im Osten Deutschlands 430 Agenturen und drei Geschäftsstellen zu schließen. Diese Entscheidung löst eine heftige Debatte über die Zukunft der Ausschließlichkeitsvertreter aus, die im Rahmen von §84 HGB tätig sind. Der ehemalige Allianz-Mitarbeiter und heutige Versicherungsmakler Klaus Hermann sieht seine Entscheidung, den Schritt in die Maklerschaft zu wagen, als bestätigt an. Trotz der Herausforderungen, die er beim Wechsel erlebt hat, erklärt Hermann: „Hätte ich es mal früher gemacht.“

Ausschließlichkeit als Illusion der Selbständigkeit

Klaus Hermann, der 21 Jahre lang für die Allianz Beratungs- und Vertriebs AG arbeitete, beschreibt seine Zeit als Ausschließlichkeitsvertreter durchaus positiv: von hervorragender Weiterbildung bis hin zu einem stabilen Bestandssystem und attraktiven Incentives. Doch mit dem Wechsel ins Maklergeschäft vor fünf Jahren stellte er fest, dass der vermeintlich sichere Hafen des Einfirmenvertreters nur eine Illusion von Selbstständigkeit bot. Der eigentliche Knackpunkt: Alle aufgebauten Kundenbeziehungen und Bestände gehören letztlich dem Versicherer – nicht dem Vertreter.

Die Entscheidung der Allianz als Weckruf

Die aktuelle Entscheidung der Allianz, einen signifikanten Teil ihrer Agenturen zu schließen, zeigt laut Hermann die Abhängigkeit der Vertreter deutlich auf. „Es ist eine schmerzhafte Erkenntnis, dass man als HGB-84-Vertreter in allen Belangen auf die Entscheidungen des Versicherers angewiesen ist,“ so Hermann. Für viele Kollegen sei dies ein schwerer Schlag, der existenzielle Sorgen und Unsicherheit mit sich bringe.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe