Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche einen bedeutenden Schritt in Richtung einer Reform der Unfallversicherung unternommen: Der Entwurf des neuen „Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetzes“ wurde beschlossen und bringt weitreichende Veränderungen mit sich. Besonders hervorzuheben ist die Verdoppelung des Sterbegelds – eine Maßnahme, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als notwendig erachtet, um den Versicherungsschutz „auf Höhe der Zeit“ zu gewährleisten. Neben der Erhöhung des Sterbegelds sieht der Entwurf Verbesserungen für Krisenhelfer und Studierende sowie neue Regelungen für Unfälle auf dem Arbeitsweg vor, insbesondere wenn Eltern ihre Kinder zur Schule oder Kita begleiten.
Erweiterter Schutz für Krisenhelfer und Studierende
Die Reform bringt entscheidende Änderungen für bestimmte Personengruppen mit sich: Krisenhelfer, die bislang schon für ihren Einsatz im Ausland unter besonderem Schutz standen, sollen zukünftig auch als internationale Jugendfreiwilligendienstleistende abgesichert werden. Ein weiterer bedeutender Schritt betrifft die Studierenden: Zukünftig sollen sie auch bei universitären Pflichtarbeiten, die außerhalb des Campus stattfinden, unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Dies gilt etwa dann, wenn Teile einer Abschlussarbeit extern durchgeführt werden müssen und diese Aktivitäten mit der Hochschule abgestimmt sind. Zudem wird der Versicherungsschutz auf sogenannte Früh- und Jungstudierende ausgeweitet.
Sterbegeldverdopplung und Vereinfachungen im Verfahren
Ein zentrales Element der Reform ist die Erhöhung des Sterbegelds von einem Siebtel auf zwei Siebtel der Bezugsgröße. Bisher betrug das Sterbegeld in Westdeutschland 6.060 Euro; künftig sollen es 12.120 Euro sein. Diese Anpassung soll den steigenden Kosten einer Beerdigung Rechnung tragen, die nach Angaben der Bundesregierung mittlerweile durchschnittlich rund 13.000 Euro betragen. Darüber hinaus soll durch den verstärkten Datenaustausch zwischen Pflegekassen und Unfallversicherungsträgern sowie die Abschaffung von Berichtspflichten, etwa für Seeleute, die Effizienz der Unfallversicherung gesteigert werden. Dies soll dazu beitragen, dass Betroffene schneller und unkomplizierter an ihre Leistungen kommen.