„Die Regelung im Versicherungsantrag, wonach der Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers auf die versicherte Person übergehen soll, stellt ein aufschiebend bedingtes Recht dar, wonach der Vertrag mit der versicherten Person fortgeführt werden soll.“
Dieser Kommentar veranschaulicht, wie wichtig die Details von Versicherungspolicen im Erbfall sein können. Im Artikel wird ein Fall beschrieben, in dem eine Versicherungspolice nicht den Erben, sondern einer bestimmten Person zugutekommt, basierend auf den Vertragsbedingungen. Versicherungen bieten somit eine gezielte Vermögensübertragung und können Erben Liquidität verschaffen, was besonders vorteilhaft ist, wenn Erbschaftssteuern oder Pflichtteilsansprüche anfallen.