Rückgang der Beschwerden, aber weiterhin Konfliktpotenzial in der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung, lange Zeit Spitzenreiter bei den Beschwerden beim Versicherungsombudsmann, verzeichnete im Jahr 2023 einen leichten Rückgang im Beschwerdeaufkommen. Mit 2.637 Beschwerden liegt sie nun hinter der Lebensversicherung, die 2.915 Beschwerden verzeichnete. Trotz dieses Rückgangs bleibt die Rechtsschutzversicherung ein zentraler Streitpunkt zwischen Versicherern und Kunden. Besonders die zeitliche Einordnung von Versicherungsfällen sorgt weiterhin für Unklarheiten und Missverständnisse, da Versicherungsnehmer oft fälschlicherweise den Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme als entscheidend betrachten, obwohl dieser subjektive Aspekt nicht relevant ist.

Komplexe Fragen zur Kostenübernahme führen zu Unsicherheiten

Ein weiteres häufig auftretendes Problem bei der Rechtsschutzversicherung ist die Frage, welche Kosten im Rahmen des Versicherungsschutzes übernommen werden. Ein besonders komplexer Fall betraf die Kosten für notwendige Vorarbeiten, um ein Gutachten zu ermöglichen. Im vorliegenden Fall musste ein Versicherungsnehmer die Kelleraußenwand seiner Immobilie öffnen lassen, um einem Sachverständigen Zugang zu gewähren. Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich jedoch, diese Kosten zu übernehmen. Da weder die Rechtsprechung noch die Fachliteratur eine eindeutige Regelung bieten, konnte der Ombudsmann hier keine abschließende Lösung finden, und der Versicherungsnehmer musste die Kosten selbst tragen.

Uneinigkeit über Ausschlussklauseln zeigt Interpretationsspielraum

Ein weiteres Problemfeld sind die Ausschlussklauseln in den Versicherungsbedingungen, die oft zu Konflikten führen. Im vorliegenden Fall verweigerte die Rechtsschutzversicherung die Deckung für Streitigkeiten über Kapitalanlagen, weil die Summe der Anlagen des Kunden die festgelegte Grenze von 20.000 Euro überschritt. Der Ombudsmann stellte jedoch fest, dass die Klausel unklar formuliert war, da sie sowohl als Gesamtsumme als auch als Einzelbetrag interpretiert werden konnte. Da Ausschlussklauseln eng ausgelegt werden müssen, wurde die Beschwerde des Kunden erfolgreich abgewiesen. Dieser Fall verdeutlicht den Interpretationsspielraum und die damit verbundenen Risiken für Versicherungsnehmer.

Quelle

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe