Ende Dezember sorgte starkes Hochwasser in Windehausen, Thüringen, für erhebliche Schäden an etwa 80 Haushalten, die sich auf insgesamt 1,7 Millionen Euro belaufen. Da viele der betroffenen Haushalte keinen ausreichenden Versicherungsschutz hatten, zahlte das Bundesland Thüringen eine halbe Million Euro als soziale Unterstützungsleistung. Ministerpräsident Bodo Ramelow wies darauf hin, dass aufsteigendes Grundwasser, das zu den Schäden führte, häufig nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt ist, was die Situation für viele Betroffene verschärfte.
Versicherungsschutz und seine Grenzen bei Grundwasserschäden
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt, dass Schäden durch aufsteigendes Grundwasser oft nicht versichert sind. Es wird zwischen oberirdisch fließendem Grundwasser, das versichert ist, und unterirdischem, unsichtbarem Grundwasser unterschieden, das in die Gebäude eindringt. Solche Schäden sind nicht durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt, da sie meist auf Planungs- oder Baumängel zurückzuführen sind, wie eine fehlende oder mangelhafte Kellerabdichtung. Diese klare Abgrenzung verdeutlicht die Grenzen des Versicherungsschutzes bei solchen Ereignissen.
Keine Verbesserung des Versicherungsschutzes in Sicht
Versicherungsexperte Achim Finke betont, dass die Risiken von Grundwasserschäden schwer kalkulierbar sind, weshalb sie in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben. Selbst existierende Versicherungsangebote, die solche Schäden einschließen, sind stark limitiert und stehen derzeit auf dem Prüfstand. Finke erwartet nicht, dass aufsteigende Grundwasserschäden bald marktweit in die Elementarversicherung aufgenommen werden. Stattdessen rechnet er mit weiteren Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung, um den aktuellen Schutz zu erhalten. Diese Umstände machen deutlich, dass Hauseigentümer in naher Zukunft keine Verbesserung ihres Versicherungsschutzes in diesem Bereich erwarten können.