Geplante Schließung von Schlupflöchern im Krankenversicherungssystem

Das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung von Karl Lauterbach plant, ein gesetzliches Schlupfloch zu schließen, das es älteren Privatversicherten ermöglicht, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Hintergrund ist, dass Versicherte ab dem 55. Lebensjahr in der Regel nicht mehr problemlos von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die GKV wechseln können. Diese Regelung soll verhindern, dass Menschen die günstigeren PKV-Tarife in jungen Jahren nutzen und im Alter, wenn die Gesundheitskosten steigen, in das solidarisch finanzierte GKV-System zurückkehren. Trotz dieser Einschränkung werben einige Anbieter im Internet damit, dass ein Wechsel durch die Gründung eines Scheingewerbes in einem EU-Land möglich sei, um anschließend wieder in die GKV in Deutschland zu wechseln.

Kritik und Risiken des Scheingewerbe-Tricks

Kritische Stimmen wie Anke Puzicha von der Verbraucherzentrale Hamburg verurteilen dieses Vorgehen scharf und bezeichnen es als illegal, da es die Solidargemeinschaft der GKV untergräbt. Laut Recherchen des ARD-Magazins Plusminus bieten diese Anbieter gegen Honorar an, für Interessenten ein Gewerbe in einem osteuropäischen EU-Land zu eröffnen, um sie dort sozialversicherungspflichtig zu machen. Nach einem Jahr könnten sie dann in die GKV in Deutschland wechseln. Dies ist eigentlich für Personen gedacht, die tatsächlich vorübergehend im Ausland arbeiten und leben. Das Risiko für die Betroffenen ist erheblich: Wird der Trick aufgedeckt, kann die GKV das Versicherungsverhältnis kündigen, und die Betroffenen stehen ohne Versicherungsschutz da. Experten wie Thorulf Müller und die Verbraucherzentrale bestätigen, dass dieses Schlupfloch existiert und genutzt wird.

Regierung handelt zum Schutz der GKV

Das Bundesgesundheitsministerium reagiert auf diese Missstände und arbeitet an einer rechtlichen Anpassung, die einen missbräuchlichen Wechsel von der PKV in die GKV durch Auslandstätigkeiten nach dem 55. Lebensjahr verhindern soll. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte, dass diese Anpassung dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Ziel ist es, den Missbrauch zu unterbinden und die Integrität des GKV-Systems zu schützen. Damit sollen solche Praktiken, die das Vertrauen in das Gesundheitssystem gefährden, unterbunden werden, um die Solidarität und Stabilität der GKV aufrechtzuerhalten.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe