Einführung der Cooling-Off-Phase bei der Restschuldversicherung stößt auf Widerstand

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine neue Regelung wirksam, die zwischen dem Abschluss eines Darlehensvertrags und einer Restschuldversicherung eine einwöchige Wartefrist, die sogenannte Cooling-Off-Phase, vorschreibt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Verbraucher ausreichend Zeit haben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Doch die Versicherungsindustrie betrachtet diese Vorgabe als europarechtswidrig und hat eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV, argumentiert, dass die europäische Verbraucherkreditrichtlinie es den Versicherern erlauben sollte, eine Restschuldversicherung zeitgleich mit dem Darlehensvertrag anzubieten.

Schutzlücke und Unnötigkeit der Regelung

Der GDV warnt vor einer Schutzlücke, die durch die neue Regelung entstehen könnte. Kreditnehmer könnten sich in der ersten Woche nach Vertragsabschluss nicht sofort absichern, was zu einem erhöhten Risiko führt, falls etwas Unvorhergesehenes passiert. Schumann betont, dass das einwöchige Abschlussverbot unnötig sei, da Kunden die Möglichkeit haben, die Restschuldversicherung innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen. Zudem stehen Restschuldversicherungen seit Jahren in der Kritik, da sie oft umfangreiche Ausschlüsse und lange Wartezeiten haben. Eine Untersuchung der BaFin zeigte, dass nur wenige Leistungsfälle bei diesen Versicherungen auftreten, obwohl Banken ihr Angebot in den letzten Jahren verbessert haben.

Druck auf Kunden und wirtschaftliche Bedeutung

Kritik gibt es auch bezüglich der Praxis, dass Kunden oft der Eindruck vermittelt wird, sie könnten einen Kredit nur bei Abschluss einer Restschuldversicherung erhalten. Testkäufe der BaFin ergaben, dass in vielen Beratungsgesprächen den Kunden gesagt wurde, der Abschluss sei freiwillig. Dennoch fühlten sich einige Kunden zum Abschluss gedrängt. Dieses Vorgehen zeigt die wirtschaftliche Bedeutung der Restschuldversicherungen für die Versicherer, die 2022 ein Prämienvolumen von etwa vier Milliarden Euro verzeichneten, wie das „Handelsblatt“ berichtet. Die Debatte um die Cooling-Off-Phase verdeutlicht die Spannungen zwischen Verbraucherschutz und den Interessen der Versicherungsbranche.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe