Eine aktuelle Auswertung des vdek vom 1. Juli 2024 zeigt, dass der Anteil, den Pflegebedürftige in Pflegeheimen selbst tragen müssen, erneut angestiegen ist. Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Betroffene im Durchschnitt 2.871 Euro monatlich – ein Plus von 211 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Diese Steigerung setzt sich auch in den Folgejahren fort: Im zweiten Jahr liegt die Eigenbeteiligung bei 2.620 Euro (+233 Euro), im dritten Jahr bei 2.284 Euro (+169 Euro) und ab dem vierten Jahr bei 1.865 Euro monatlich (+91 Euro). Lauterbach, der diese Entwicklung als alarmierend empfindet, kündigte im Gespräch mit der ARD an, Maßnahmen zu prüfen, die eine Begrenzung des Eigenanteils vorsehen. „Wir müssen dazu kommen, dass wir vielleicht mit einer Obergrenze für den Eigenanteil arbeiten. Das prüfen wir derzeit“, so Lauterbach.
Zusammensetzung der Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: den Kosten für Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich 955 Euro/Monat), den Investitionskosten (490 Euro/Monat) und dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für Pflegepersonal (1.678 Euro/Monat). Die Höhe der Eigenbeteiligung sinkt mit der Aufenthaltsdauer dank der Zuschüsse der Pflegekassen: Im ersten Jahr 15 Prozent, im zweiten 30 Prozent, im dritten 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent. Diese Zuschüsse wurden zum Jahresanfang um jeweils fünf Prozent erhöht.
Kritik an der staatlichen Investitionsbeteiligung
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte, dass eine höhere staatliche Investitionsbeteiligung Pflegebedürftige erheblich entlasten könnte: „Allein die Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und –bewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten.“ Zudem sei es unfair, dass Pflegeheimbewohner anteilig Ausbildungskosten tragen müssen. Elsner fordert, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden, wie im Koalitionsvertrag der Ampelparteien vereinbart. Laut Elsner könnte die Umsetzung dieser Reform eine zusätzliche finanzielle Entlastung von durchschnittlich 112 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr bringen.