Angebotspflicht für Elementarschäden: Was bedeutet Marco Buschmanns Vorschlag für Vermittler?

In der Diskussion um die Versicherung gegen Elementarschäden bleibt die politische Landschaft gespalten: Nachdem Bund und Länder erneut keine Einigung über eine Pflichtversicherung erzielen konnten, bringt Bundesjustizminister Marco Buschmann nun ein neues Konzept ins Spiel. Statt einer obligatorischen Absicherung schlägt er die sogenannte Angebotspflicht vor.

Eine neue Pflicht für Versicherungsunternehmen

Nach Buschmanns Konzept müssten Versicherer ihren Kunden mindestens einmalig eine Elementarschadenversicherung anbieten, sowohl bei Neuverträgen als auch im Bestandskundengeschäft. Dabei bleibt es den Kunden überlassen, ob sie das Angebot annehmen oder nicht, ähnlich einem Opt-out-Modell. Dieser Vorstoß erfolgt inmitten anhaltender Diskussionen über die Notwendigkeit eines umfassenderen Schutzes gegen Naturgewalten wie Überschwemmungen und Sturmfluten.

Herausforderungen für Vermittler und die Versicherungsbranche

Für Vermittler stellt sich die Frage, wie sich diese neue Pflicht konkret auf ihre Beratung auswirken würde. Bisher ist es üblich, dass Elementarschäden bei der Wohngebäudeversicherung thematisiert werden, doch mit der Angebotspflicht könnte sich der Beratungsprozess erheblich ändern. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums betont, dass die Umsetzung bürokratiearm gestaltet werden soll, um sowohl Vermittler als auch Kunden nicht zu belasten. Diese Entwicklung zeigt, dass trotz unterschiedlicher Meinungen und Positionen in der Politik eine Lösung zur Erhöhung der Versicherungsdichte gegen Elementarschäden noch nicht in Sicht ist.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe