Eine neue Diskussion um den Provisionsdeckel ist entfacht

Der Bundesverband Deutscher Versicherungs-Makler (BDVM) hat am 5. Juni mit einem überraschenden Vorstoß die Branche aufgerüttelt. Der Verband fordert eine Begrenzung der Abschlussprovision bei Versicherungsanlageprodukten auf 25 Promille der Beitragssumme. Diese Forderung wirft Fragen auf und bringt diverse Meinungen zum Vorschein.

Neuer Vorstoß, alte Idee

Die BDVM-Initiative zur Begrenzung der Abschlussprovision ist nicht neu. Bereits 2013 wurde in Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Lebensversicherung ein Tarifmodell entwickelt, das eine 25 Promille Abschlusscourtage vorsah. Dennoch fand dieses Modell auch unter den BDVM-Maklern wenig Anklang. Der aktuelle Vorstoß zielt darauf ab, wieder das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen, wie Verbandsgeschäftsführer Bernhard Gause bestätigt. Einigkeit mit anderen Vermittlerverbänden wurde im Vorfeld nicht gesucht, was zu einer polarisierten Diskussion in den sozialen Medien führt.

Kritik an der Wirksamkeit eines Provisionsdeckels

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte bereits 2019 versucht, einen Provisionsdeckel für Lebensversicherungen durchzusetzen. Doch der Widerstand der CDU/CSU verhinderte eine umfassende Umsetzung, lediglich ein Teil-Provisionsdeckel für Restschuldversicherungen wurde eingeführt. Die Diskussionen drehten sich vor allem um die Frage, wie Umgehungen eines Provisionsdeckels verhindert werden können. Eine der kritisierten Maßnahmen des BDVM ist die Einführung einer höheren laufenden Vergütung, die als Vertragsfreiheit deklariert wird, aber nicht zwingend zu geringeren Kosten für die Kunden führt.

Der Fokus auf den Kundennutzen

Ein Kernargument gegen einen Provisionsdeckel ist, dass er nicht zwangsläufig den Kundennutzen erhöht. Die gesamten Betriebskosten des Versicherers, einschließlich Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, beeinflussen die Rentabilität eines Versicherungsprodukts. Der BDVM plädiert dafür, die verschiedenen Vergütungen, die durch Vertriebsketten und Maklerpools entstehen, nicht zu regulieren, was zu einer verkomplizierten Kostenstruktur führt. Die BaFin fordert hingegen in ihrem Merkblatt 01/2023 eine nachvollziehbare Mindestrendite für kapitalbildende Lebensversicherungen, was bedeutet, dass alle Beteiligten, inklusive Makler, ihre Vergütungen im Blick behalten und zum Vorteil des Kunden verhandeln müssen.

Die Diskussion um den Provisionsdeckel zeigt deutliche Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Während der BDVM eine Begrenzung der Abschlussvergütung befürwortet, bleibt die Frage offen, wie dies tatsächlich zu einer Kostensenkung und einem echten Vorteil für den Kunden führen kann. Die Branche muss sich weiterhin mit diesen komplexen Herausforderungen auseinandersetzen, um Lösungen zu finden, die sowohl fair als auch praktikabel sind.

Quelle

In Kooperation mit der
INTER Versicherungsgruppe