BaFin bemängelt Geschäftsorganisation bei der Axa Krankenversicherung

Normalerweise geraten Private Krankenversicherer ja eher in das Kreuzfeuer von Verbraucherschützern oder unzufriedenen Kunden. Derlei Streitigkeiten drehen sich dann zumeist um vermutete Ungereimtheiten von Prämienerhöhungen oder nicht erstattete Leistungsfälle. Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedoch Mängel in der Geschäftsorganisation findet, kann es für den Versicherer sehr schnell ungemütlich werden.Wie ungemütlich, weiß nun die Axa Krankenversicherung, bei der durch die BaFin wesentliche Mängel in der Geschäftsorganisation der IT-Prozesse festgestellt wurden. Im Ergebnis verhängte der Regulator einen Kapitalaufschlag auf die Kapitalanforderungen. Damit muss die Axa zukünftig mehr Eigenkapital zurückzuhalten, um auf Risiken, die aus den Mängeln resultieren, reagieren zu können.

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