Zitat des Tages – So behalten Vermittler im grünen ESG-Dickicht den Überblick – 17.03.2023

„Nachhaltigkeit ist unbestritten das gesellschaftliche und wirtschaftliche Gebot unserer Zeit. Im Rahmen einer Aktualisierung der Delegierten Rechtsakte zur Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) müssen Anlageberater ihre Kunden seit dem 2. August 2022 über Nachhaltigkeit und damit verbundene Risiken in Anlageprodukten aufklären sowie zu ihren Präferenzen befragen. Eine für das Frühjahr 2023 geplante Änderung der FinVermV soll dies auch für selbstständige Anlageberater verpflichtend machen.“

Beschreiben Christoph Betz und Martina Köhler, beide KPMG, den derzeitigen Stand der Dinge in Sachen ESG-Abfragepflichten. Wie bereits in mehreren Artikeln zum Thema beschrieben, fällt es dem einen oder anderen Vermittler nicht gar so leicht im ESG-Dickicht den Überblick zu behalten. In ihrem Gastbeitrag auf CASH.online erläutern die beiden Experten für Sustainable Finance, wie aus der Abfragepflicht eine Abfragekür wird.

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