ESG-Abfragepflicht wird nur zögerlich umgesetzt (GASTBEITRAG)

Noch einmal möchten wir auf einen Artikel verweisen, der das Thema Nachhaltigkeit in der Versicherungswirtschaft fokussiert. In dem Gastbeitrag von Dr. Ulrich Keunecke, Partner und Leiter Legal Financial Services Insurance bei KPMG Law, und Timo Biskop, Fokusbereichsleiter Beratung und Vertrieb beim German Sustainability Network, geht es diesmal um die möglichen Folgen der ESG-Abfragepflicht für die Beraterhaftung und Schadenersatzforderungen. Denn wie die Autoren aus der Praxis zu berichten wissen, werden die Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten bislang nur zögerlich oder gar unzureichend abgefragt. Dies kann für den Vermittler dramatische Folgen haben.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe