Bei welchen Fällen ist eine Haftungsübertragung vom Versicherer auf den Makler zulässig?

Versicherungsmakler sind ob ihrer Natur als Sachwalter im Lager des Kunden eben diesem und nicht dem Versicherer verpflichtet. Für Schäden, die durch Fehler bei der Beratung des Versicherungsnehmers und der Vermittlung von Produkten aufkommen, steht der Makler folgerichtig nach Paragraf 63 VVG auch in der Haftung. Wie aber gestaltet sich die Fragestellung nach der Haftung, wenn sich der Makler zum Klären des Sachverhalts auf die intensive Unterstützung des Versicherers stützen muss? Genau dieser Fragestellung zur Haftungsübertragung widmet sich ein aktueller Beitrag auf procontra-online. In diesem nennt die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Beispiele aus der Praxis, die aufhorchen lassen.

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