Der Mai bringt strengere Regeln in Sachen Verbraucherschutz

Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ein kontinuierliches Anliegen der Politik, gleich welcher Couleur. Bereits im August letzten Jahres hat der Bundestag daher das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ verabschiedet, welches nun am 28. Mail in Kraft treten wird. Die Regelverschärfung wird auch Auswirkungen auf die Finanz- und Versicherungsbranche haben. Vor allen Dingen stehen sogenannte „Kaffeefahrten“ im Fokus des neuen Gesetzes. Auf solchen Veranstaltungen ist es zukünftig untersagt Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1, Versicherungsverträge und Bausparverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehens-Verträge im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen zu verkaufen.

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