Die Stärkung des Verbraucherschutzes ist ein kontinuierliches Anliegen der Politik, gleich welcher Couleur. Bereits im August letzten Jahres hat der Bundestag daher das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ verabschiedet, welches nun am 28. Mail in Kraft treten wird. Die Regelverschärfung wird auch Auswirkungen auf die Finanz- und Versicherungsbranche haben. Vor allen Dingen stehen sogenannte „Kaffeefahrten“ im Fokus des neuen Gesetzes. Auf solchen Veranstaltungen ist es zukünftig untersagt Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1, Versicherungsverträge und Bausparverträge sowie Immobiliar-Verbraucherdarlehens-Verträge im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen zu verkaufen.